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   OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20   

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OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20 (https://dejure.org/2020,41667)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.12.2020 - 2 LA 188/20 (https://dejure.org/2020,41667)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 2 LA 188/20 (https://dejure.org/2020,41667)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 21.09.2020 - 1 LA 33/20
    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Der anwaltlich vertretene Kläger hat jedoch einen derartig schwerwiegenden Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO , der eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör "umschlagen" ließe (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03, NVwZ-RR 2004, 613 ; OVG Bremen, Beschl. v. 08.09.2016 - 2 LA 277/16 und v. 21.09.2020 - 1 LA 33/20, Rn. 9 f. m.w.N.) nicht substantiiert dargelegt.

    Auch durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs allenfalls dann verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, insbesondere, wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Denkgesetze und Erfahrungssätze missachtet (OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2020 - 1 LA 33/20, juris Rn. 10).

  • OVG Bremen, 29.10.2019 - 1 LA 284/19
    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Einem Beteiligten, der es unterlassen hat, die zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten wahrzunehmen, um sich rechtliches Gehör nach Maßgabe des Zulassungsantrags zu verschaffen, war das rechtliche Gehör nicht i. S. v. § 138 Nr. 3 VwGO versagt (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2011 - 2 A 250/10.A, juris Rn. 15; Beschl. v. 29.10.2019 - 1 LA 284/19, juris Rn. 3).

    In einem solchen Fall muss die Rüge jedoch schlüssig aufzeigen, dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung hätte sehen müssen (OVG Bremen, Beschl. v. 29.10.2019 - 1 LA 284/19, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Die Ablehnung eines Beweisantrags führt zu einer Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, Beschl. v. 13.09.2017 - 1 B 118/17, juris Rn. 5, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32, 36; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 LA 60/18, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (BVerwG, Beschl. v. 14.07.2010 - 10 B 7/10, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Der anwaltlich vertretene Kläger hat jedoch einen derartig schwerwiegenden Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO , der eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts in eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör "umschlagen" ließe (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03, NVwZ-RR 2004, 613 ; OVG Bremen, Beschl. v. 08.09.2016 - 2 LA 277/16 und v. 21.09.2020 - 1 LA 33/20, Rn. 9 f. m.w.N.) nicht substantiiert dargelegt.
  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum die Frage im angestrengten Berufungsverfahren klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (BVerfG, Beschl. v. 15.08.1994 - 2 BvR 719/93, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 06.11.2017 - 2 LA 201/17, juris m.w.N.; Beschl. v. 09.09.2020 - 2 LA 184/20, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17

    Ablehnung eines Beweisantrags als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Die Ablehnung eines Beweisantrags führt zu einer Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, Beschl. v. 13.09.2017 - 1 B 118/17, juris Rn. 5, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32, 36; OVG Bremen, Beschl. v. 12.11.2018 - 2 LA 60/18, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - 1 A 1326/08

    Anerkennung eines erlittenen Bandscheibenvorfalls als Dienstunfallschaden;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Klärungsbedürftig sind nur solche Rechts- oder Tatsachenfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht jedoch solche, die sich erst stellen würden, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte (BVerwG, Beschl. v. 29.11.2018 - 9 BN 8/18, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 21.04.2010 - 1 A 1326/08, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 BN 8.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge; Behauptung der unzutreffenden Bewertung eines

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Klärungsbedürftig sind nur solche Rechts- oder Tatsachenfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht jedoch solche, die sich erst stellen würden, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte (BVerwG, Beschl. v. 29.11.2018 - 9 BN 8/18, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 21.04.2010 - 1 A 1326/08, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 20.04.2017 - 13a ZB 16.30368

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen unrichtiger oder unvollständiger

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Eine mögliche Verletzung der dem Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht gehört nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO bezeichneten Verfahrensmängeln, bei deren Vorliegen die Berufung zuzulassen ist (OVG Bremen, Beschl. v. 08.09.2016 - 2 LA 277/16; BayVGH, Beschl. v. 20.04.2017 - 13a ZB 16.30368; OVG NW, Beschl. v. 31.03.2003 - 11 A 3518/02.A; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.09.1994 - Bs V 126/94, jeweils juris).
  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 LA 60/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 11 A 3518/02

    Voraussetungen des Anspruchs auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen

  • OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
  • OVG Bremen, 25.10.2019 - 1 LA 278/19

    Gehörsrüge; Überraschungsurteil; Asylrecht; Afghanistan

  • OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10

    Zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des

  • OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23

    Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche

    In der Sache rügt er eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO ), was keinen Berufungszulassungsgrund im asylverfahrensrechtlichen Sinn darstellt (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO ; OVG Bremen, Beschl. v. 10.12.2020 - 2 LA 188/20, Rn. 15 f.).
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